Gardinen und Vorhänge von Raumausstatter in Meschede

Steuerbonus

Steuerbonus für Handwerkerleistungen


Profitieren Sie von 20 % Steuerersparnis auf Arbeitskosten für Handwerkerleistungen – bis zu 6.000 € pro Jahr (maximaler Bonus: 1.200 € pro Haushalt).


Wer kann den Bonus nutzen?

  • Private Mieter, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften
  • Leistungen müssen im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgen – egal, ob Eigentümer oder Mieter
  • Auch eigengenutzte Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen sind begünstigt


Begünstigte Arbeiten des Raumausstatters

  • Anbringen von Gardinenschienen und Stilgarnituren
  • Aufhängen von genähten Gardinen
  • Abnehmen, Waschen und Wiederaufhängen von Gardinen
  • Montage und Demontage von Sonnenschutzanlagen (Plissee, Lamellen, Jalousien)
  • Reparatur von defektem Zubehör vor Ort
  • An- und Abfahrtskosten


Nachweise

  • Arbeitskosten, Maschinen- und Fahrtkosten müssen durch Rechnung belegt sein
  • Materialkosten sind nicht absetzbar
  • Zahlungen müssen unbar erfolgen (Überweisung, EC, Scheck)
  • Rechnungen von Kleinunternehmern ohne MwSt. sind zulässig
  • Aufbewahrungspflicht: 2 Jahre


Besonderheiten für Eigentümergemeinschaften

  • Kosten für Gemeinschaftseigentum über den Verwalter abrechnen
  • Arbeitskosten anteilig nach Eigentümeranteil ausweisen


So nutzen Sie den Steuerbonus

  • Rechnungen und Zahlungsnachweise im Rahmen der Einkommensteuererklärung einreichen
  • Bonus wird direkt mit der festgesetzten Steuer verrechnet


Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks


Arbeiten die vom Raumausstatter ausgeführt werden können von der Steuer abgesetzt werden