Gardinen und Vorhänge von Raumausstatter in Meschede
Steuerbonus
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Profitieren Sie von 20 % Steuerersparnis auf Arbeitskosten für Handwerkerleistungen – bis zu 6.000 € pro Jahr (maximaler Bonus: 1.200 € pro Haushalt).
Wer kann den Bonus nutzen?
- Private Mieter, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften
- Leistungen müssen im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgen – egal, ob Eigentümer oder Mieter
- Auch eigengenutzte Zweit-, Ferien- oder Wochenendwohnungen sind begünstigt
Begünstigte Arbeiten des Raumausstatters
- Anbringen von Gardinenschienen und Stilgarnituren
- Aufhängen von genähten Gardinen
- Abnehmen, Waschen und Wiederaufhängen von Gardinen
- Montage und Demontage von Sonnenschutzanlagen (Plissee, Lamellen, Jalousien)
- Reparatur von defektem Zubehör vor Ort
- An- und Abfahrtskosten
Nachweise
- Arbeitskosten, Maschinen- und Fahrtkosten müssen durch Rechnung belegt sein
- Materialkosten sind nicht absetzbar
- Zahlungen müssen unbar erfolgen (Überweisung, EC, Scheck)
- Rechnungen von Kleinunternehmern ohne MwSt. sind zulässig
- Aufbewahrungspflicht: 2 Jahre
Besonderheiten für Eigentümergemeinschaften
- Kosten für Gemeinschaftseigentum über den Verwalter abrechnen
- Arbeitskosten anteilig nach Eigentümeranteil ausweisen
So nutzen Sie den Steuerbonus
- Rechnungen und Zahlungsnachweise im Rahmen der Einkommensteuererklärung einreichen
- Bonus wird direkt mit der festgesetzten Steuer verrechnet
Quelle: Zentralverband des deutschen Handwerks
